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Die Konföderation
evangelischer Kirchen ist der Zusammenschluss folgender
Kirchen:
Die
Konföderation erstreckt sich über das gesamte Land Niedersachsen. Sie
ist Gegenüber und Partner des Landes Niedersachsen im Sinne des Vertrages
der evangelischen Landeskirchen in Niedersachsen mit dem Lande
Niedersachsen (Loccumer-Vertrag von 1955 - Nieders. Gesetz- und
Verordnungsblatt 1955, Seite 159). Sie nimmt gesellschaftliche
Verantwortung für den evangelischen Teil der niedersächsischen Bevölkerung
wahr und vertritt die gemeinsamen Anliegen der evangelischen Kirchen gegenüber
dem Land Niedersachsen.
Die
Konföderation stellt sicher, dass kirchliche Angelegenheiten in
Niedersachsen möglichst gleichmäßig behandelt, gemeinsame
Kirchengesetze, kirchliche Ordnungen und gemeinsame Einrichtungen
geschaffen und unterhalten werden.
Zu
den gemeinsamen kirchlichen Gesetzen gehören Bestimmungen
-
zum
kirchlichen Abgabenrecht,
-
zur
kirchlichen Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit,
-
zum
Pfarrerbesoldungs- und -versorgungsrecht,
-
zum
Mitarbeiter- und Mitarbeitervertretungsrecht in Kirche und Diakonie,
-
zum
allgemeinen Haushalts- und Rechnungsprüfungsrecht,
-
zum
kirchlichen (theologischen) Prüfungswesen,
-
zum
kirchlichen Datenschutzrecht und
-
zur
einheitlichen Bildung der Kirchenvorstände in den Gliedkirchen.
Zu
den gemeinsamen Einrichtungen, deren Trägerin die Konföderation ist, gehören
-
der
Rechtshof als ein gemeinsames Verfassungs- und Verwaltungsgericht
-
Arbeits-
und Dienstrechtliche Kommissionen, die das kirchliche Arbeitsrecht in
Kirche und Diakonie setzen,
-
Schiedsstellen
und Schlichtungskommissionen, die im Zusammenhang mit dem
Mitarbeitervertretungsgesetz bzw. dem Mitarbeitergesetz der Konföderation
der Befriedung von Streitigkeiten dienen
-
das
gemeinsame Prüfungsamt mit der Aufgabe, die theologischen Prüfungen
für das I. und II. Theologische Examen abzunehmen und die dazu
erforderlichen Maßnahmen zu treffen
-
die
Evangelische Erwachsenenbildung als Bildungseinrichtung, die in ganz
Niedersachsen Kirchengemeinden, Kirchenkreise, Propsteien, Synodalverbände,
kirchliche Werke und Einrichtungen unterstützt,
Bildungsveranstaltungen für Erwachsene durchführt und die in der
Evangelischen Erwachsenenbildung tätigen Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen berät und fortbildet
-
der
kirchliche Dienst in Polizei und Zoll mit der Aufgabe, im Bereich der
Konföderation vor allem berufsethischen Unterricht, Seminare,
Gottesdienste durchzuführen und die Angehörigen dieser Berufsgruppen
seelsorgerlich zu begleiten. Ein Beirat, bestehend aus Vertretern der
Kirchen und den jeweiligen Berufsgruppen unterstützt diese wichtige
gesamtgesellschaftliche, kirchliche Aufgabe.
-
Schließlich
ist die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen
Hauptgesellschafter
a) der gemeinnützigen Gesellschaften Verband evangelischer
Publizistik Niedersachsen/Bremen gGmbH und
b) des Evangelischen Kirchenfunks Niedersachsen GmbH.
Hier liegt die Verantwortlichkeit für
- den Evangelischen Pressedienst,
- die Evangelische Zeitung,
- die Arbeitsstelle Gemeindebriefarbeit sowie für
- die Produktion von Hörfunk- und Fernsehsendungen, die nicht nur ein
kirchlich interessiertes Publikum ansprechen.
Die
Arbeit der Konföderation wird verantwortet durch den Rat der Konföderation,
dessen Vorsitzender zur Zeit Landesbischof Dr. Friedrich Weber aus
Braunschweig ist. In ihm sitzen die leitenden Geistlichen und Beamte aus
allen fünf Landeskirchen.
Die Gesetzgebung und das Budgetrecht liegt bei der Synode der Konföderation,
die aus 48 Synodalen besteht.
Die
Verwaltung der Konföderation geschieht durch die Geschäftsstelle in
Hannover, deren Leiter Oberlandeskirchenrat Jörg-Holger Behrens ist.
[...]
Das
Gebiet der Konföderation - das Land Niedersachsen - ist ebenso groß und
vielgestaltig wie das Leben in unseren Kirchen bunt und vielfältig ist.
Die geschichtlichen Besonderheiten der Landesteile spiegeln sich in Größe
und unterschiedlichen Frömmigkeitsprägungen der einzelnen Gliedkirchen
wider. Bei aller Verschiedenheit der fünf Kirchen liegt die gemeinsame
Hauptaufgabe darin, das kirchliche Leben in den Gemeinden vor Ort zu
unterstützen. [mehr...]
(Qu.
& Grafik: Konföderation)
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Kirchen
in der Konföderation:
davon
Kichen der VELKD:
davon
Kichen der UEK:
Innerhalb
der Niedersachsischen
Könfoderation arbeiten und wachsen mehrere Landeskirchen zusammen, so
haben sie z.B. inzwischen eine gemeinsame
Prüfungsordnung für den theologischen Nachwuchs vereinbart. Unter
dem Dach der Konföderation versammeln sich Kirchen verschiedener
Bekenntnisse. Einige dieser EKD-Gliedkirchen sind noch in der VELKD
oder UEK (s.o.)
zusammengeschlossen. Diese bilden derzeit unterhalb des Daches der Evangelischen
Kirche in Deutschland (EKD) bekenntnisorientierte Verbünde,
obwohl diese neben den ökonomischen Fragen aus akademischer Sicht vor
allem auch aus theologischen Gründen seit der Leuenberger
Kirchengemeinschaft überholt sein dürften. Inzwischen gibt es
ernstzunehmende Bestrebungen und Bemühungen, sowohl die UEK als auch die
VELKD in der EKD aufgehenzulassen, was sich zum Beispiel durch das
Zusammenlegen von verwaltenden und leitenden Funktionen ausdrückt. Die
Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg ist kein Vollmitglied in der VELKD, da
sie gerne die EKD als gemeinsames Dach gestärkt sehen möchte und die
Vielfalt der Bekenntnisprofile auch in der EKD gewahrt bleiben sieht. Eine
vergleichbare Position vertritt die Württemberger Landeskirche, die
ebenfalls in allen Zusammenschlüssen neben und unterhalb der EKD den
Gaststatus genießt und auf diese Weise mit den anderen Gliedkirchen
zusammenarbeit.
Zusammen
mit verschiedenen
Freikirchen und Kirchen anderer Konfessionen arbeiten die Volkskirchen
in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen zusammen...
Inzwischen
gibt es bundesweit verschiedenen Bestrebungen weitere Konföderationen zu
bilden: Die Evangelische-Lutherische Kirche in Thüringen und die
Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen bildeten im Juli 2004 eine
Föderation mitteldeutscher Kirchen. Nach den Vorstellungen der beiden
Kirchenleitungen soll diese Föderation in eine Fusion münden. Die
Entscheidung über eine vereinigte evangelische Kirche in
Mitteldeutschland, die rund eine Million Mitglieder hätte, soll 2007
fallen. Wirksam werden soll der Zusammenschluss im Jahr 2009.
Mit
dem Impulspapier
"Kirche der Freiheit" will die EKD Diskussionen um die
Zukunft der Kirche(n) anregen. Es wird z.B. vorgeschlagen, die Zahl der
Gliedkirchen innerhalb der EKD durch Kooperationen und Fusionen zu
reduzieren. Damit sollen die Grenzen der Landeskirchen auch den heutigen
Bundesländern angepasst werden.
Noch ist die Landkarte des Protestantismus in Deutschland stark zersplittert und ähnelt in manchen Regionen einem Flickenteppich.
Deren Zuschnitt hat zumeist historische Wurzeln und die Grenzen richten sich häufig nach den Konturen deutscher Einzelstaaten, wie sie beim Wiener Kongress 1815 festgelegt wurden.
Vielerorts
stellen sich schon jetzt wegen der finanziellen Nöten Fragen nach
künftigen Strukturen der Kirchen, die im Umbruch begriffen sind. Diese
Herausforderungen möchte die EKD mit einem Zukunftskongress
im Januar 2007 begegnen.





Quellenangabe:
Die
Informationen sowie die Grafiken zum Thema Konföderation sind entnommen
worden von den Seiten der Konföderation
in Niedersachsen. Hintergrundinformationen entstammen z.T. aus
Artikeln u.a. vom epd (Ev.
Presse Dienst) zum Thema "Kirche
der Freiheit - Zukunftskongress der EKD".
Diese
Seite gehört zum Netzwerk "Kirche-von-morgen"
des Landeskonvent
Oldenburg im Rahmen der der Kampagne "Du bist Oldenburg":

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